Täter-Opfer-Ausgleich

Was ist ein TOA?

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein im Gesetz verankertes Schlichtungsverfahren. Staatsanwalt oder Gericht übergeben geeignete Fälle der TOA-Stelle zur Bearbeitung.

Den am Strafverfahren Beteiligten wird die Möglichkeitgegeben, die Folgen einer Straftat außergerichtlich und eigenverantwortlich zu regeln.

Allparteiliche Vermittler*innen mit Mediationsausbildung unterstützen die Beteiligten dabei, sich über den Vorfall und dessen Folgen auszusprechen, Konflikte zu klären und Formen der Wiedergutmachung zu finden.

Wann ist ein TOA möglich?

Der TOA eignet sich besonders für kleinere bis mittelschwere Straftaten, die im sozialen Nahraum verübt wurden und häufig Konflikte mit sich bringen. Wenn Beschuldigte*r und Geschädigte*r nach der Straftat weiterhin in Kontakt stehen (Familie Freunde, Nachbarschaft, Schule, Beruf, etc.), ist eine freiwillige Klärung im TOA besonders hilfreich. Grundsätzlich eignen sich alle Fälle für einen TOA, die zwischen Personen vermittelbar sind.

Wie läuft ein TOA ab?

Ein TOA kann zu jedem Zeitpunkt eines Strafverfahrens begonnen werden.

Anregungen zum TOA geben u.a. Staatsanwält*innen, Richter*innen, Rechtsanwält*innen, Polizei, Gerichtshilfen oder auch die Betroffenen selbst.

Nach Einladung in die Vermittlungsstelle spricht der/die Vermittler*in im vertraulichen Rahmen jeweils getrennt mit Beschuldigten und Geschädigten über den Vorfall sowie dessen Ursachen und Folgen. Die Beteiligten haben Gelegenheit, ihre jeweiligen Erwartungen und Ziele für den Ausgleich zu benennen.

Wenn beide Seiten dazu bereit sind, kann es später im Gesprächsraum der Konflikthilfe zu einem gemeinsamen Klärungsgespräch kommen, bei dem der Vorfall selbst und ggf. Formen der Wiedergutmachung zum Thema werden können. Dennoch sind verschiedenste Formen der Klärung denkbar und es ist nicht zwingend notwendig, dass sich die Beteiligten im TOA begegnen.

Ein erfolgreicher TOA wird im Strafverfahren berücksichtigt und kann zur einer Einstellung des Strafverfahrens führen.

Das Angebot des TOA ist für die Betroffenen freiwillig und kostenlos.

Wem nützt TOA?

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Geschädigte...

Erhalten die Gelegenheit, in einem Gespräch mit dem Beschuldigten die möglichen Folgen der Tat zu verdeutlichen. Die entstandenen Belastungen, verletzte Gefühle und auch materielle Schäden können zur Aussprache gebracht werden.

Es besteht die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch Schadenersatz zu erhalten. In der persönlichen Aussprache können Opferinteressen eine stärkere Berücksichtigung finden als in einer Gerichtsverhandlung. Eventuell kann ein kostenaufwendiges Zivilverfahren vermieden werden.

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Beschuldigte...

Bekommen die Gelegenheit, sich im Verlauf der Vermittlung der Folgen ihres Handelns bewusst zu werden, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und sich ggf. zu entschuldigen.

Der Beschuldigte kann aktiv für eine Wiedergutmachung sorgen. Beschuldigte und Geschädigte…
können sich aufwendige Gerichtswege ersparen und ein künftig friedfertiges Miteinander beginnen.

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Beschuldigte und Geschädigte...

können sich aufwendige Gerichtswege ersparen und ein künftig friedfertiges Miteinander vereinbaren.

Was ist die „Konflikthilfe“?

Die Konflikthilfe ist ein Projekt der gemeinnützigen Einrichtung „JUKO Marburg e.V.“.

Sie vermittelt bei Straftaten zwischen Beschuldigten und Geschädigten.

Die Konflikthilfe der JUKO ist die im Landgerichtsbezirk Marburg zuständige Fachstelle für den Täter-Opfer-Ausgleich.

Sie wird von den zuständigen Stellen bei Staatsanwaltschaft und Gericht in geeigneten Fällen mit dem Versuch einer außergerichtlichen Regelung (Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs) beauftragt.

Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen bleiben dabei selbstverständlich gewahrt.

Wer führt den TOA durch?

Das TOA-Team der Konflikthilfe besteht aus speziell für diese Aufgabe ausgebildeten Vermittler*innen (Mediator*innen).

Für die Durchführung der Gespräche stehen geschützte Räume zur Verfügung.

Selbstverständlich unterliegen die Mitarbeiter*innen des TOA der Verschwiegenheitspflicht, die Vertraulichkeit bleibt gewahrt.

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